Kommentar: Abschiebungsstopp muss auch für „Gefährder“ gelten
Seit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Abschiebung sogenannter Gefährder grundsätzlich erlaubt hat, machen die Innenminister zunehmend Gebrauch von dieser Möglichkeit. Erst am Samstag vermeldete Sachsen die Rückführung eine Marokkaners, der im April wegen eines angeblich geplanten Anschlags auf die russische Botschaft festgenommen worden war. Bewiesen wurde dieser Verdacht nie. Das ist nur eines der Probleme bei der Abschiebung von Gefährdern.
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