Mit dem Schlauchschal zur Demo: Geldbuße von 100 Euro bleibt bestehen
Weil ein Mann auf dem Weg in die Innenstadt von der Polizei mit einem Schlauchschal erwischt wurde und angeblich sagte, gegen Legida demonstrieren zu wollen, erhielt er einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro. Dagegen legte er Einspruch ein und bestritt, eine solche Absicht geäußert zu haben. Das Amtsgericht glaubte jedoch dem Beamten, sodass der Einspruch zurückgenommen wurde.
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