Strafverfahren wegen Faustschlag ins Gesicht eines Legida-Sympathisanten vorläufig eingestellt
Ein Faustschlag ins Gesicht eines Legida-Sympathisanten im September 2015 bleibt voraussichtlich ohne strafrechtliche Konsequenzen. Stattdessen stellte das Gericht das Verfahren vorläufig ein und erteilte dem Täter die Auflage, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Ihm kam zugute, dass sich der Geschädigte zuvor aggressiv und provozierend verhalten hatte.
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