Todeswünsche für „Bimbos“ auf Facebook: Haftstrafe für mutmaßlichen Urheber
Die „Kanalisierung des Unmuts vermeintlich benachteiligter Schichten“ als eine Funktion des Internets sei wohl im vorliegenden Fall eine nur allzu treffende Beschreibung, konstatierte Amtsrichter Hans Weiß am Donnerstag. Zuvor hatte er einen massiv vorbestraften jungen Mann wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war er derjenige, der „Bimbos“ in einer Facebook-Gruppe den Tod wünschte.
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