Internetrecht: Wer Links setzt, kann in Haftung genommen werden
Am 18. November 2016 gab es gemäß einer Publikation der klagenden Leipziger Rechtsanwaltskanzlei „Spirit Legal LLP“ am Hamburger Landgericht einen leisen aber heftigen Dammbruch im Netzrecht. Verhandelt wurde die einstweilige Verfügung gegen einen Betreiber einer Netzseite, welcher ein Foto verlinkt, also nicht auf der eigenen Seite eingestellt hatte. Dieses Bild unterlag dem Urheberrecht und war durch die andere, von ihm verlinkte Seite unberechtigt genutzt worden. Die zu entscheidende Frage vor dem Landgericht Hamburg war also: Haftet auch der Seitenbetreiber, welcher lediglich auf das Bild verlinkt hatte? Am 8. Dezember 2016 lud nun die klagende Kanzlei das Urteil ins Netz. Die Antwort in diesem Fall lautet offenkundig: Ja.
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