Fehlende Kita-Plätze: Stadtverwaltung kann für Verdienstausfälle haftbar gemacht werden
Dieses Grundsatzurteil könnte Leipzig teuer zu stehen kommen. Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag, dass Kommunen grundsätzlich für finanzielle Schäden aufkommen müssen, die Eltern entstünden, deren Kindern bei Vollendung des ersten Lebensjahres nicht rechtzeitig ein Kita-Platz zugeteilt werden könne. Grund ist das Kinderförderungsgesetz, das allen Kindern ein Recht auf einen Platz in einer Kindertagesstätte zubilligt, damit deren Eltern wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
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