Nach Ablehnung des Bürgerbegehrens: Wählervereinigung und APRIL-Netzwerk sehen jetzt den Weg vor Gericht
Wem gehört das kommunale Eigentum eigentlich? Und wer darf über dessen Verkauf befinden? Das ist die eigentliche Frage hinter dem Bürgerbegehren für eine "Privatisierungsbremse" in Leipzig, das am Mittwoch, 22. Januar, in der Stadtratssitzung mit einer Mehrheit von 36 Stimmen abgelehnt wurde. Der üblichen Mehrheit, muss man sagen.
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