Sächsische Extremismusklausel: Erneut verweigern Vereine ihre Unterschrift
Die Diskussion um die Demokratieerklärung, auch Extremismusklausel genannt, zieht in Sachsen weitere Kreise. Nachdem die Vergabe von Mitteln aus dem Förderprogramm "Weltoffenes Sachsen" an die Voraussetzung eines Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung geknüpft worden war, sind nun auch Vereine betroffen, die Geld aus dem Fördertopf für Interregionale Zusammenarbeit beantragen möchten. Nicht nur die Träger selbst müssen ihr Bekenntnis zur Demokratie per Unterschrift extra dokumentieren. Auch von allen Partnern wird verlangt, dass die Klausel unterschrieben wird.
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