Haus der verhassten Vermieterin angezündet: Selbstmordversuch in Grimma endet mit Verurteilung wegen versuchten Mordes
Mit einer Verurteilung wegen versuchten Mordes ist der Fall um eine Brandlegung in Grimma zu Ende gegangen. Das Landgericht Leipzig verurteilte nun Katja M. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die 50-Jährige hatte am 6. Juni 2010 in ihrer Wohnung im Dachgeschoss eines Mietshauses in Grimma einen Brand gelegt.
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