Kosten der Unterkunft: Linksfraktion fordert von der Stadtverwaltung endlich eine sinnvolle Berechnung
Nicht nur die Bundesregierung hat die Regelsätze für die ALG-II-Empfänger augenscheinlich frei nach Nase zusammengestoppelt. Auch die Stadt Leipzig hat bei der Festsetzung der Sätze, die sie für die Unterkunft der Bedürftigen bezahlt, scheinbar keine nachvollziehbaren Kriterien angelegt. Die festgelegten 3,85 Euro pro Quadratmeter sind nicht einmal gerichtsfest.
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