Tanzen im Rathaus? Das haben sich am 10. November tatsächlich ein paar unentwegte Leipziger/-innen getraut. Zuerst auf großer Tanzfläche vor dem Rathaus, dann auch vor dem Sitzungssaal, in dem der Stadtrat noch einmal tagte. Dem vorhergegangen war auch schon ein Salsa-Flasmob am 13. Oktober vor dem Rathaus. Diesmal waren es Vertreter der Tangoszene Leipzigs, die auf das Fehlen öffentlicher Tanzflächen aufmerksam machten.
In der Pause der Ratsversammlung schallte Tangomusik durch die Wandelhalle, und Tänzer/-innen tanzten Tango Argentino auf dem schönen glatten Boden, um darauf aufmerksam zu machen, wie dringend tanzbare (glatte) Open-air-Flächen in Leipzig benötigt werden.
„Es mangelt aktuell und zukünftig in Leipzig an der Möglichkeit open air zu tanzen. Was bislang z.B. gelegentlich am Musikpavillon und regelmäßig im Becken des Palmengartens möglich war, geht nicht mehr. Am ersten Ort wegen der Auflagen, am zweiten Ort, weil er in 2022 wieder mit Wasser gefüllt wird“, bringt Janine Edler das Thema für die Leipziger Tanzbegeisterten auf den Punkt.
„Wo könnte man tanzen? Es braucht nur etwas Fläche und einen glatten Boden. Die Lärmbelästigung spielt eine untergeordnete Rolle, da weder Salsa noch Tango Bass-lastig sind und kaum über die Grenze der Tanzfläche hinaus zu hören. Wir hoffen im Namen der gesamten Leipziger Tanzszene auf Möglichkeiten und Wege, die die Stadt findet, diesen wichtigen Sport open air möglich zu machen.“
Einen Antrag, solche öffentlichen Tanzflächen in Leipzig zu schaffen, hatte die Grünen-Stadträtin Anna Kaleri eingereicht. Unterstützt wird der Antrag von Baileo-Tanzpassion Leipzig und LTango e. V.
Seinen Weg durch die Ausschüsse des Stadtrates muss der Antrag noch gehen. Aber in einer ersten Stellungnahme hat die Verwaltung jetzt eine durchaus positive Haltung dazu eingenommen und bietet einen Alternativvorschlag an, bei dem die Tanzszene auch selbst aktiv werden kann.
„Die Akteurinnen und Akteure der Leipziger Tanzszene übermitteln der Stadtverwaltung aus ihrer Sicht geeignete und möglichst zentrumsnah gelegene Flächen in öffentlichen Grünanlagen, welche ohne baulichen Aufwand als OpenAir-Tanzboden geeignet sind. In diesem Rahmen erfolgt eine Prüfung, ob die Nutzung ohne weitere Genehmigung oder vertragliche Regelung im Rahmen des Gemeingebrauches der öffentlichen Fläche realisiert werden kann“, lautet jetzt der erste Beschlusspunkt aus Sicht der Verwaltung.
Was ja möglicherweise schwierig werden könnte, denn so viele attraktive öffentliche Flächen, auf denen man heute schon gut tanzen könnte, gibt es ja nicht. Deshalb waren ja die leeren Wasserbecken im Wagner-Hain so interessant.
Das Problem sieht die Verwaltung durchaus und schlägt als zweiten Beschlusspunkt vor: „Sollte eine Flächennutzung als OpenAir-Tanzboden im Bereich der öffentlichen Grünflächen nur mit der Umsetzung baulicher und damit genehmigungsrechtlicher Maßnahmen, wie z. B. bauordnungs-, denkmal-, sowie naturschutzrechtlicher Erlaubnisse, realisierbar sein, prüft die Stadtverwaltung inwieweit eine Finanzierung zur Übernahme der Planungs- und Baukosten möglich ist. Dabei soll eine Unterstützung durch die Leipziger Tanzszene, z. B. durch Spenden, unter aktiver Einbeziehung des jeweiligen Stadtbezirksbeirates, erfolgen.“
Was die bislang genutzten Becken im Richard-Wagner-Hain betrifft, gibt es auch noch eine Erläuterung zu den Maßnahmen: „Die Becken, der aufgrund ihres baulichen Zustandes stillgelegten Brunnenanlagen im Richard-Wagner-Hain (Westseite), werden zurzeit von Tanzgruppen, Jongleuren und anderen Interessierten ohne weitere Genehmigung im Sinne des Gemeingebrauches genutzt. Im Rahmen der Abstimmungen zur Planung der Sanierung der Anlage, bei welcher auch die Wiederinbetriebnahme dieser Brunnen vorgesehen ist, fand ein Austausch mit diesen Akteuren statt.“
„Im Bestand geeignete alternative Freiflächen zur Nutzung als OpenAir-Tanzboden konnten dabei in unmittelbarer Nähe nicht gefunden werden, da insbesondere die gewünschte Oberflächenbeschaffenheit nicht zur Verfügung steht. Um neben den in der Stadt Leipzig vorhandenen kommerziellen Angeboten geeignete, niederschwellig für die Allgemeinheit nutzbare Flächen als quartiersnahe Kultur- und Freizeitflächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen zu können, sind die o. a. Rahmenbedingungen und die Voraussetzung für eine gegebenenfalls erforderliche bauliche Umsetzung zu klären.“
Ob freilich noch 2021 eine Lösung gefunden wird, steht erst einmal in den Sternen. Noch läuft der Antrag durch die Ausschüsse, bevor er dann zur Abstimmung in die Ratsversammlung kommt.
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