Der Antrag ist noch nicht abgestimmt. Wahrscheinlich rätselt noch jemand tief drinnen in der Verwaltung nach, wie man mit diesem Antrag der vormaligen Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann umgehen soll: „Das Jugendparlament erhält analog zu den Stadtrats-Fraktionen die Möglichkeit der Anfrage im Rat. Die zu beantwortenden Anfragen sind auf eine Anfrage pro Ratsversammlung beschränkt. Diese soll in aller Regel schriftlich beantwortet werden.“ Das Rätselraten dauert auch dem Jugendparlament zu lange.
Denn die jungen Leute, die sich ja nun naturgemäß richtig stark für Politik interessieren, haben natürlich jede Menge Fragen. Auch über ihre Sitzungen hinaus. Manchmal braucht es ja erst einen durchdachten Fragenkatalog, um überhaupt erst einmal zu verstehen, wie die Verwaltung tickt und warum so viele Dinge so außerordentlich schwer umzusetzen sind.
Die Leipziger Ratsfraktionen nutzen ihr Fragerecht weidlich. Auch die Einwohner der Stadt dürfen fragen und bekommen in der Einwohnerfragestunde der Ratsversammlung meist auch Antwort. Manchmal unbefriedigende. Aber immerhin.
Nur die Beiräte des Stadtrates können so nicht fragen. Und das Jugendparlament fungiert ja als ein solcher Beirat für den Stadtrat. Es ist ein Hilfskonstrukt, um politische Mitbestimmung für Jugendliche in Leipzig überhaupt möglich zu machen. Dass diese junge Sicht auf Politik tatsächlich hilft, wissen mittlerweile alle Beteiligten. Dutzende Anträge des Jugendparlaments hat sich der Stadtrat inzwischen zu eigen gemacht und positiv votiert. Und auch die Verwaltung reagiert meistens positiv auf die durchdachten Anträge der Jugendparlamentarier.
In der sächsischen Gemeindeordnung ist die politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen nur als Marginalie geregelt. So etwas wie das Leipziger Jugendparlament ist dort nicht vorgesehen. Zur Beteiligung der jungen Leute heißt es da nur: „Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“
Die aktuelle Fassung der Gemeindeordnung stammt von 2018. Da schaut man natürlich erst einmal perplex, denn das liest sich wie frisch aus dem Jahr 1990. Als würde Politik immer noch die Sache allein von alten Männern sein, die junge Menschen nur dann mal gnädig nach ihrer Meinung fragen, wenn es um Spielplätze geht.
Typisch Sachsen, könnte man meinen.
Es ist der einzige Punkt, wo die Gemeindeordnung sich so liest, als würden in Dörfern und Flecken noch Pfarrer, Oberlehrer und Kantor die gebildete Elite stellen. Und sonst niemand. Kinder sind Rotzgören, die barfuß im Dorfteich nach Blutegeln fischen. So ungefähr.
Auch die Beiräte an sich sind nur ein Hilfskonstrukt, mit dem sich eine Kommunalversammlung fachkompetente Beratungsgremien schaffen kann. In der Gemeindeordnung heißt es dazu: „Durch die Hauptsatzung können sonstige Beiräte gebildet werden, denen Mitglieder des Gemeinderats und sachkundige Einwohner angehören. Sonstige Beiräte im Sinne dieser Vorschrift können insbesondere Seniorenbeiräte und Naturschutzbeiräte sein. Diese Beiräte unterstützen den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.“
Einen Naturschutzbeirat hat Leipzig übrigens bis heute nicht. Aber man merkt schon: Auch hier stand die alte sächsische Dorfordnung Pate. Denn so funktionieren ja in der Regel die Vorstände der Kirchgemeinden.
Aber wenn Beiräte mit sachkundigen Einwohnern besetzt sind, warum dürfen sie nicht auch eigene Positionen vertreten und Anfragen stellen?
Das ist die Frage, die das Jugendparlament jetzt gern beantwortet haben möchte. Aber da es nicht fragen darf, macht es logischerweise einen Beschlussvorschlag draus: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in leicht verständlicher Sprache darzulegen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage Beiräte derzeit keine Anfragen an den Oberbürgermeister stellen können. Eine Begründung der Nicht-Erwähnung ist dabei ausgeschlossen. – Ferner soll die Stadtverwaltung rechtliche Schritte erarbeiten, die zur alternativen Auslegung dieser Rechtsgrundlagen beitragen können.“
In der Gemeindeordnung ist übrigens zum Fragerecht von Beiräten nichts geregelt.
In gewisser Weise sprechen die Jugendparlamentarier ja das Grundproblem an, wenn sie formulieren: „Anfragen sind ein wichtiges Mittel der demokratischen Kontrolle. Insbesondere die Beiräte als gesonderte Interessenvertretungen für bestimmte Gruppen innerhalb der Bevölkerung sollten von einem solchen Recht Gebrauch machen können, um so auch gesellschaftliche Debatten zu bestimmten Themen anzustoßen. Außerdem wird so der Verwaltung und dem OBM die Möglichkeit geboten zu öffentlich relevanten Fragen, die sie selbst vielleicht derzeit nicht gut kommunizieren, klare Stellung zu beziehen.“
Das ist eine sehr spannende Fragestellung. Denn die Beiräte sind zwar nicht demokratisch gewählt – haben also auch keine demokratische Legitimation, die Verwaltung zu kontrollieren. Aber da sie auf ihrem Gebiet mit lauter Sachkundigen – in diesem Fall Jugendlichen – besetzt sind, sind sie auch in der Lage, sachkundige Positionen zu formulieren, die Stadtpolitik also nicht aus dem Blickwinkel des Bürgers, sondern des Fachmanns / der Fachfrau für spezielle Themen zu bewerten. Das dringt nur selten nach außen. Sie funktionieren fast alle nur als Beratungsgremium nach innen, für den Stadtrat.
Obwohl – und da fängt man ja auch als Wahlbürger an, das Thema weiterzudenken: Wenn meine Stadtratsfraktionen diese Beiräte berufen, tun sie das doch in meinem Namen? Oder sehe ich das falsch? Haben wir als Wähler also nicht ein Recht darauf, auch zu erfahren, was die Beiräte an Vorschlägen und Positionen entwickeln und was sie für sachkundige Fragen haben?
Der Beschlussvorschlag des Jugendparlaments erscheint nur allzu logisch. Jetzt muss die Verwaltung dazu Stellung nehmen. Und die Aufgabenstellung hat es in sich.
Piraten-Stadträtin beantragt: Gebt dem Jugendparlament auch ein Fragerecht
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In den angesprochenen Kirchenkreisen sieht es so aus, dass in jedem “Beirat” oder “Ausschuss” Mitglieder des Kirchenvorstands sitzen und somit der direkte Weg in den Vorstand gewährleistet ist.
Gibt es also Fragen oder Ersuchen, können diese Personen im Kirchenvorstand Fragen stellen und klären.
Das scheint in den Beiräten der Stadt (hier Jugendparlament) nicht so zu sein?
Sitzen in den Beiräten überhaupt keine Mitglieder des Stadtrats?
Gerade in den Beiräten sitzen Sachverstand und vor allem Ortskenntnis.
Und engagierte Bürger.