Zwei Kleine Anfragen stellte die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Susanne Schaper, zu einem Thema, das eigentlich die Malaise der sächsischen Jobcenter deutlich macht, mit der sie freilich deutschlandweit nicht allein stehen. Augenscheinlich fehlen wirklich die Angebote für echte Eingliederungen.

Schon im Februar hatte auch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) wieder einmal darauf aufmerksam gemacht, dass Millionen Euro, die der Bund für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung stellt, von vielen Bundesländern nicht ausgegeben werden. Sie fließen an den Bund zurück, selbst dann, wenn gerade besonders betroffene Kundengruppen wie Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitssuchende auf eine neue Chance zur Integration warten.

Die beiden Anfragen von Susanne Schaper betrafen die „Ausschöpfung der Mittel für Arbeitsförderung der Arbeitsagenturen 2014 in Sachsen“ (Drucksache 6/650) und die „Ausschöpfung der Eingliederungsmittel durch die sächsischen Jobcenter im Jahr 2014“ (Drucksache 6/663).

“Nachdem bereits im Jahr 2013 mehr als 33 Millionen Euro der zur Verfügung stehenden Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nicht ausgeschöpft wurden, waren es im vergangenen Jahr immerhin 28 Millionen Euro. Das wäre nachvollziehbar, wenn die Arbeitslosenquote im Freistaat unter dem Bundesdurchschnitt von 6,9 Prozent liegen würde. Davon sind wir aber mit 9,4 Prozent nach wie vor weit entfernt”, stellt die Linke-Abgeordnete fest. “Die Hauptursache dafür, dass die Mittel in den letzten Jahren nicht vollständig genutzt wurden, liegt also nicht im Rückgang der Arbeitslosenzahlen, zumal sich hinter diesem gerade in Sachsen überdurchschnittlich viele Minijobs verbergen. Vielmehr ist das bewusst herbeigeführte Wegbrechen des zweiten Arbeitsmarktes ausschlaggebend. Gerade dieser wird aber nach wie vor dringend gebraucht, um unter anderem die Tätigkeit und Existenz von Vereinen und Verbänden im Sozial- und Umweltbereich zu sichern. Schon jetzt sind zu viele dringend notwendige Projekte weggebrochen.”

Aber auch bei den Eingliederungsmitteln in den Jobcentern wurde diese völlig unbegründete Streichung geförderter Stellen in Verbänden und Vereinen sichtbar. Der Bund hat sich hier aus einer wichtigen Rolle auch zur Schaffung sinnvoller Arbeitsangebote gerade für länger Arbeitslose zurückgezogen – eine Lücke, die die Kommunen nicht schließen konnten.

Susanne Schaper: “Zu den nicht ausgeschöpften Mitteln für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen kommen knapp 15 Millionen Euro nicht ausgeschöpfter Eingliederungsmittel durch die sächsischen Jobcenter im Jahr 2014. Diese werden von der Landesregierung mit der langen Dauer der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes auf Grund der spät erreichten Regierungsfähigkeit der Bundesregierung begründet. Diese Aussage hilft den Betroffenen nicht. Ihre Situation lässt sich nur verbessern, indem vorhandene Fördermöglichkeiten konsequent ausgeschöpft und neue geschaffen werden – etwa durch ein Landesarbeitsmarktprogramm, das die berufliche Weiterbildung stärkt und gezielt Gruppen fördert, die bislang nur unzureichend an beruflicher Qualifizierung teilhaben. Durch die Bündelung von Fördermitteln kann ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor mit sozialversicherungspflichtigen und existenzsichernden Arbeitsplätzen aufgebaut werden.”

Hinter dem Problem der Nichtausschöpfung der Eingliederungsmittel steckt natürlich ein politisch verengtes Verständnis für die eigentlichen Probleme der Arbeitsvermittlung. Viele der Menschen, die nun seit Jahren dauerhaft in der Bilanz der Jobcenter aufschlagen, sind allein schon aufgrund ihres Alters und der fehlenden Fachqualifikation von den Unternehmen nicht mehr gefragt. In gesellschaftlich aktiven Vereinen aber werden sie dringend gebraucht. Nur: Bezahlen kann sie keiner.

Ein Problem, das die verantwortlichen Politiker seit der letzten Radikalreform unter der damaligen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) konsequent ignorieren. Genauso wie die Tatsache, dass schon seit Jahren Eingliederungsmittel in Millionenhöhe umgeschichtet werden in den Verwaltungsetat.

149 Millionen Euro (5,6 Prozent) der den 303 Jobcentern gE (“gemeinsame Einrichtungen”) zugeteilten Bundesmittel für “Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II” (Hartz IV) wurden im Haushaltsjahr 2014 nach Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf Grundlage der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgegeben – weder für diese “SGB II-Eingliederungsleistungen” noch für “Verwaltungskosten”. Sie flossen an den Bund zurück.

Ganz vorn im Negativ-Ranking (Ländervergleich) der nicht ausgeschöpften “Eingliederungsmittel” war Bremen (Land) mit 10,6 Prozent (6,3 Millionen Euro). Mit den zurückgegebenen 6,3 Millionen Euro „übertraf“ Bremen (Land) sogar absolut die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wobei Sachsen prozentual gleich hinter Bremen folgte mit 8,3 Prozent nicht ausgeschöpfter Mittel – vor Berlin mit 8,2 Prozent.

Wobei das BIAJ nur die Zahlen aus den Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft von Arbeitsagentur und Kommunen ausgewertet hat. Fünf von acht sächsischen Jobcentern sind in kommunaler Trägerschaft und vom BIAJ nicht mit ausgewertet worden.

Susanne Schaper (Linke). Foto: DiG/trialon
Susanne Schaper (Linke). Foto: DiG/trialon

Und zu beachten ist an den Zahlen, die Susanne Schaper vom Wirtschaftsminister als Auskunft bekam, auch, dass hier die Umschichtungen der eigentlich für Eingliederung vorgesehenen Mittel schon eingerechnet ist.

Nach der Berechnung des BIAJ kommen allein schon 14,1 Millionen Euro zusammen, die die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft 2014 an den Bund zurückgaben, das sind die 8,3 Prozent der übrig gebliebenen 159,7 Millionen Euro, die am Ende in diesen gemeinsam betriebenen Jobcentern für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung standen. Mit 14 Millionen Euro kann man schon eine Menge anfangen, wenn man wirklich ernsthaft Integrationsprogramme auflegt. Was weder in Leipzig noch in ganz Sachsen der Fall war. Im Jobcenter Leipzig wurden allein 3,2 Millionen Euro zurückgegeben. Das besagt zumindest die Auskunft an Susanne Schaper.

Aber vorher wurden ja überall Mittel, die eigentlich für Eingliederungsprogramme vorgesehen waren, in das Verwaltungsbudget umgeschichtet. Denn der bürokratische Verwaltungsapparat in den Jobcentern ist ja in den vergangenen zehn Jahren immer teurer geworden.

Allein in den vom BIAJ ausgewerteten Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft in Sachsen wurden 2014 insgesamt 10,2 Millionen Euro aus dem Eingliederungstopf in den Verwaltungstopf umgeschichtet.

Aus 195,7 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für die Jobcenter-Verwaltung wurden auf diese Weise 205,8 Millionen. Die beteiligten Kommunen legten noch einmal 36,9 Millionen Euro oben drauf, was somit die Verwaltung in diesen gE-Jobcentern am Ende 242,7 Millionen Euro kosten ließ.

Waren dort ursprünglich 170 Millionen Euro für Eingliederungen vorgesehen, wurden am Ende tatsächlich nur 145,7 Millionen für Eingliederung eingesetzt.

Man bekommt so eine Ahnung, warum sich selbst die Vereinbarungen zwischen Stadt und Jobcenter Leipzig reineweg auf finanzielle und mengenmäßige Zielkorridore versteifen, völlig sinnlose Zahlen, die am Ende eine Art bürokratischen Fleiß dokumentieren. Der nützt den eigentlich Betroffenen nicht die Bohne und führte tatsächlich 2015 dazu , dass gerade die Arbeitslosenzahl jener, die vom Arbeitsmarkt am stärksten benbachteiligt sind, wieder deutlich angestiegen ist, während sachsenweit alle Zahlen sinken.

Würde man die Menschen, die man mit diversen Maßnahmen irgendwie zu beschäftigen versucht, einfach jeden Monat mit der kärglichen ALG-II-Summe beschicken, ohne sie zu immer neuen Präsenzpflichten zu verdonnern, man könnte wahrscheinlich jedes Jahr 100 bis 150 Milliionen Euro einfach einsparen.

Aber noch immer feiern sich ja die “Reformer” von 2005 für ihr geglücktes Werk, obwohl es am Ende nichts ist als ein bürokratisch missratenes Monster.

Die Kleine Anfrage zu den verausgabten Eingliederungsmitteln

Anfrage zu den Mitteln für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.

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