2017 drohte nur fรผr die Hรคlfte der deutschen Natura-2000-Gebiete ein Vertragsverletzungsverfahren. Denn Natura-2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach europรคischem Standard. Fรผr sie mรผssen eindeutige und detaillierte Erhaltungsziele festgelegt werden. Doch am Donnerstag, 13. Februar, hat die Europรคische Kommission rechtliche Schritte gegen mehrere Mitgliedstaaten โ darunter auch Deutschland โ eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Und zwar sรคmtliche Natura-2000-Gebiete in der Bundesrepublik betreffend. Auch die Leipziger.
Der Warnschuss von 2015 hat nichts genutzt. Die damals zustรคndigen Minister haben nur mit den Schultern gezuckt und alles weiter so laufen lassen wie bisher. Auch der sรคchsische. Denn hinter dem Schutz der Natura-2000-Gebiete steht ein Gesetz. Auch wenn es in diesem Fall nur Verordnung genannt wird: Die โVerordnung der Landesdirektion Leipzig zur Bestimmung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung ,Leipziger Auensysteโโ zum Beispiel.
Das Leipziger Auensystem ist eins von fรผnf Natura-2000-Gebieten in Leipzig. Die anderen sind Bienitz und Moormergelgebiet, die Blรคulingswiesen sรผdรถstlich von Leipzig, Brรถsen, Glesien und Tannenwald und die Parthenaue. An den Letztgenannten hat Leipzig jeweils einen Flรคchenanteil. Hier muss die Stadt mit den Nachbarkommunen kooperieren, was bei der Parthenaue gerade begonnen hat. Aber viel zu spรคt und zu zรถgerlich.
Und dasselbe gilt fรผr das Leipziger Auensystem, das schon aufgrund seiner Grรถรe (2.825 ha, davon 1.818 ha bei der Stadt Leipzig) immer wieder Thema ist. Zuletzt mit den vom NuKLA beanstandeten Fรคllungen und Forstwirtschaftsplรคnen, die deutlich gegen die Erhaltungsziele dieses Fauna-Flora-Habitat-Gebietes verstoรen.
Das Problem dabei: Die von der Landesdirektion 2011 definierten Erhaltungsziele sind sehr lรผckenhaft. So lรผckenhaft, dass selbst die kommunalen รmter immer wieder glauben, neue Lรผcken entdeckt zu haben, um dennoch Maรnahmen anzuordnen, die den Erhaltungszielen vรถllig zuwiderlaufen. So wie bei der Mahd der Unterwasservegetation im Floรgraben, die Leipzigs Umweltdezernat 2017 beenden musste, nachdem der NuKLA Alarm geschlagen hat.
Seitdem ist Schluss mit diesem Eingriff im Floรgraben. Und auch die Nutzung fรผr Motorboote ist damit beendet. Womit endgรผltig die Frage stand: Inwieweit entspricht das 2006 aufgesetzte Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK), mit dem der โWassertourismusโ auch im Schutzgebiet ausgebaut wird, รผberhaupt den Erhaltungszielen nach Natura 2000? Als die Grรผnen-Fraktion im Leipziger Stadtrat 2015 anfragte, erklรคrte ihr das Umweltdezernat, dass alles in Ordnung sei.
โParallel zur Entwicklung des WTNK wurden die betriebsbedingten Wirkungen in ihrer Gesamtheit durch eine Natura 2000 โ und gewรคsserรถkologische Vertrรคglichkeitsuntersuchung bezogen auf die wesentlich betroffenen Schutzgรผter (Tiere, Pflanzen, Wasser) und die Vereinbarkeit des WTNK mit den Zielen der EU-WRRL hin betrachtetโ, sรผlzte das Umweltdezernat damals mit dem Wissen darum, dass der Leipziger Stadtrat bislang jedes WTNK-Projekt (und auch das WTNK selbst) abgesegnet hatte. Die Ratsfraktionen verlassen sich bis heute darauf, dass das Leipziger Umweltschutzamt tatsรคchlich als solches arbeitet.
Aber 2018/2019 genehmigte es โ anders als die entsprechende Behรถrde im Landkreis Nordsachsen โ die Baumfรคllungen von Sachsenforst im Leipziger Auensystem.
Statt einen wirklich belastbaren Masterplan fรผr das FFH-Gebiet zu entwickeln, speisen die im WTNK versammelten Akteure die รffentlichkeit mit Monitorings ab, die dann suggerieren, dass sich die Behรถrden doch an die Schutzziele halten.
In der Auskunft des Leipziger Umweltdezernats klang das 2015 z. B. so: โSofern die Ergebnisse dieses Monitorings Handlungsbedarf im Sinne des ยง 34 BNatSchG (Natura 2000-Vertrรคglichkeit) bzw. des ยง 44 BNatSchG (Artenschutz) aufzeigten (neue oder verstรคrke Betroffenheit von geschรผtzten Arten), wurden Maรnahmen ergriffen, um Verstรถรe gegen die gesetzlichen Regelungen zu vermeiden. Als Beispiele sind hier die Reglementierung der Befahrung des Floรgrabens zum Schutz des Eisvogels sowie die Detailerfassung von Larval-Habitaten der Grรผnen Keiljungfer im Bereich der Pleiรe zu nennen.โ
Die Reglementierung im Floรgraben gab es erst, nachdem die Leipziger Umweltverbรคnde wirklich genug Lรคrm gemacht hatten, bis wenigstens der Eisvogel (als geschรผtzte Tierart) endlich die Aufmerksamkeit der รmter erreichte. Und die Aussagen zur Grรผnen Keiljungfer wurden dann zwei Jahre spรคter ad absurdum gefรผhrt, als man dann doch (weil die Baugenehmigung zu verfallen drohte) eiligst die Pleiรe von โStรถrstellenโ beseitigte. Die Umweltverbรคnde protestierten. Aber es ging ihnen wie so oft in der jรผngeren Vergangenheit: Sie wurden ausgeladen. Ihnen blieb nur der Weg zur Klage.
Doch wer in Sachsen klagt, klagt sich arm. Denn wรคhrend die Behรถrden ihre Juristen mit Steuergeldern bezahlen und auch den Weg durch die Instanzen nicht scheuen, riskiert jeder Umweltverband die Insolvenz, der das versucht. So erlebt bei der โ eigentlich am Bundesverwaltungsgericht erfolgreichen โ Klage gegen die โKurze Sรผdabkurvungโ des Leipziger Flughafens, die direkt รผber das FFH-Gebiet Leipziger Auenwald fรผhrt. So erlebt bei den vรถllig den Erhaltungszielen zuwiderlaufenden Abholzungen an den Deichen im Leipziger Auenwald 2011. Und auch der NuKLA musste den Weg in die nรคchste Instanz gehen mit der Klage gegen den vรถllig ausufernden Forstwirtschaftsplan von 2018/2019.
Zumindest ist es ein Hoffnungsschimmer, wenn die EU-Kommission jetzt das gegen Deutschland laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Habitat-Richtlinie verschรคrft.
Das, was die Landesdirektion 2011 zum Leipziger Auensystem festgelegt hat, reicht nicht. Und von einer wirklich transparenten รffentlichkeitsbeteiligung kann keine Rede sein.
Die Europรคische Kommission hat Deutschland nachdrรผcklich aufgefordert, seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natรผrlichen Lebensrรคume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nachzukommen. Was muss passieren? Die Mitgliedstaaten mรผssen besondere Schutzgebiete mit spezifischen Erhaltungszielen und den entsprechenden Erhaltungsmaรnahmen ausweisen, um einen gรผnstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Arten und Lebensrรคume zu erhalten oder wiederherzustellen.
Im Leipziger Auensystem liegt der Schwerpunkt รผbrigens auf โWiederherstellenโ. Und damit sind nicht die Plรคne gemeint, den Auenwald nach historischem Muster wieder kรผnstlich anzupflanzen, sondern das Auensystem erst einmal wieder in ein Auensystem zu verwandeln. Woran ja bekanntlich im Projekt โLebendige Luppeโ seit 2019 endlich gearbeitet wird. Stichwort: โRenaturierung der Elster-Luppe-Aueโ.
Die Frist fรผr die Vollendung dieser Maรnahmen fรผr alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fรคllen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, stellt der โUmweltrufโ fest. Daher รผbermittelte die Kommission 2015 ein Aufforderungsschreiben und 2019 nach langwierigen Gesprรคchen mit dem Mitgliedstaat ein ergรคnzendes Aufforderungsschreiben.
Die Kommission ist der Auffassung, dass bei allen 4.606 Natura-2000-Gebieten, in allen Bundeslรคndern und auf Bundesebene, eine generelle und fortbestehende Praxis zu beobachten ist, keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualitรคt und Wirksamkeit der zu ergreifenden Erhaltungsmaรnahmen.
Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass es Deutschland versรคumt hat, dafรผr zu sorgen, dass die Behรถrden in sechs Bundeslรคndern Managementplรคne aktiv und systematisch an die รffentlichkeit weiterleiten. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europรคischen Union verweisen.
NuKLA hat Beschwerde gegen das Leipziger Umweltamt wegen Mรคh-Aktion im Floรgraben eingereicht
NuKLA hat Beschwerde gegen das Leipziger Umweltamt wegen Mรคh-Aktion im Floรgraben eingereicht
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Da hatte doch die damalige Zustรคndige fรผr fachliche Stellungnahmen des รkolรถwen fรผr die sog. โStรถrstellenbeseitigungโ an der Pleiรe sรผdlich von Connewitz nachgewiesen, dass Habitate der streng geschรผtzten Grรผnen Keiljungfer durch die Baumaรnahmen zerstรถrt werden wรผrden. Diese โStรถrstellenbeseitigungโ, die keinen anderen Zweck hat, als die Pleiรe motorbootgรคngig zu machen, sah am Ende so aus, dass das Bett der Pleiรe ausgebaggert, mit schweren Steinen befestigt und eine Schleuse (zur รberwindung des durch die frรผhere Begradigung des Gewรคssers entstanden Hรถhenunterschied) fรผr die Motorboote gebaut wurde. Die Stellungnahme, im Rahmen der Umweltvertrรคglichkeitsprรผfung vorgelegt, verschwand in den Schubladen des Leipziger Umweltamtes, wie auch andere Stellungnahmen, die zu Gunsten des Auwaldschutzen eingereicht wurden/werden. Damals hรคtte der รkolรถwe klagen und mit einer Einstweiligen Anordnung verhindern kรถnnen, dass die โBauโarbeiten noch fristgerecht (also vor Auslaufen der Genehmigung) beginnen kรถnnen.
Da hatte der Floรgraben mehr โGlรผckโ dank NuKLA.
Fรผr das Projekt Lebendige Luppe, um das es recht still geworden ist, kann man nur hoffen, dass in dieser Stille die Einwendungen des VON ALLEN Leipziger Verbรคnden verfassten und unterzeichneten Positionspapiers mehr Berรผcksichtigung finden, als รถffentlich zugegeben werden kann und am Ende vielleicht doch etwas einer Renaturierung annรคhernd รhnliches dabei herauskommt, statt des ursprรผnglich von der Leipziger Verwaltung vorgesehenen weiteren Bรคchleins ohne nennenswerte Wassermengen und morphologische Dynamik.
Und wenn dann wirklich da, wo diese problemlos mรถglich ist, flรคchig Wasser in die Burgaue kรคme, wรผrde sich ganz von selbst auch die auentypische Artenvielfalt wieder herstellen kรถnnen. Ohne dass ein Fรถrster damit seine (forst)wirtschaftlichen Eingriffen begrรผnden kรถnnteโฆ
Man wird ja noch mal trรคumen dรผrfen.