Geeichte Messgeräte sorgen im Straßenverkehr für genaue Messungen und gewährleisten damit sowohl den Verbraucherschutz als auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. E-Ladesäulen unterliegen, ebenso wie die „traditionellen“ Zapfsäulen, der Eichpflicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung stellt sicher, dass der Verbraucher an jeder Ladesäule die Menge Elektroenergie erhält, für die er bezahlt.

Da die Anzahl der E-Ladesäulen in Sachsen seit Jahren stark ansteigt, verstärkt die sächsische Eichbehörde seit 2021 ihre fachlichen Kompetenzen im Bereich Elektromobilität. Damit einhergehend wurden sechs neue Beschäftigte eingestellt und umfassend geschult. Des Weiteren wurden in den vergangenen vier Jahren acht E-Fahrzeuge im Gesamtwert von über 325.000 Euro angeschafft. Sie gewährleisten nicht nur eine emissionsarme Fortbewegung der Mitarbeitenden, sondern dienen auch als Prüffahrzeug an den Ladepunkten.

Zur Überprüfung der für die Mobilität der Bürger ebenso wichtigen Zapfsäulen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor wurden von 2020 bis 2024 vier neue Tankstellenprüffahrzeuge im Gesamtwert von 800.000 Euro angeschafft.

Damit belaufen sich die Investitionen des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen in neue Prüfausrüstung auf über 1,125 Millionen Euro. Staatssekretärin Dagmar Neukirch hat sich heute im Eichamt Dresden über die neue Ausrüstung informiert.

Staatssekretärin Dagmar Neukirch: „Jeden Tag vertrauen viele Verkehrsteilnehmer auf genaue Messungen an der Zapf- oder E-Ladesäule. Die Investition in zukunftsfähige Prüfausrüstung ist ein wichtiger Beitrag, um das Recht der Verbraucher auf korrekte Abrechnungen an der Tankstelle zu schützen. Die Bürgerinnen und Bürger verlassen sich darauf, dass ein Liter Kraftstoff an allen Tankstellen im Freistaat gleich bemessen ist und dass auch moderne Messtechniken die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dieses Vertrauen darf nicht enttäuscht werden. Daher sind Investitionen in neue Mitarbeiter und deren Ausbildung sowie in zukunftsfähige Prüftechnik von großer Bedeutung.“

Die neuen Fahrzeuge zur Zapfsäulenprüfung sind Maßanfertigungen und haben im Vergleich zu den bisherigen z. B. ein größeres Fassungsvermögen. Dadurch wird eine schnellere Überprüfung mehrerer Zapfpunkte ermöglicht. Die bisherigen Fahrzeuge waren nach zehn bis zwölf Jahren im Einsatz buchhalterisch abgeschrieben und nicht mehr auf dem neuesten Stand der Technik.

Dr. Eckhard Steep, Direktor der sächsischen Eichbehörde: „Mit dieser Investition ist nun jedes der vier sächsischen Eichämter mit einem neuen Fahrzeug ausgestattet. Als Staatsbetrieb erwirtschaften wir ca. 80 Prozent unserer Kosten selbst. Durch die gesteigerte Effizienz unserer Überprüfungen erwarten wir auch zukünftig eine geringe Belastung für die Steuerzahler. Dem gegenüber stehen die großen Vorteile für die Verbraucher und die Gewerbetreibenden, die sich aus korrekten Messwerten und transparenten Messungen ergeben.“

Hintergrund

Zum Ende des ersten Quartals 2024 standen in Sachsen rund 4.000 öffentlich zugängliche Ladesäulen zur Verfügung, mit steigender Tendenz. Die Eichfrist für E-Ladesäulen beträgt acht Jahre. Nach einem Eingriff bzw. Umbau an der E-Ladesäule endet die Eichfrist möglicherweise vorzeitig, weshalb die Genauigkeit der Messungen vieler Ladesäulen meist in kürzeren Abständen überprüft wird.

Zudem prüft der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen jährlich ca. 7.000 Zapfpunkte (Abgabeschläuche an Zapfsäulen) in ganz Sachsen.

Aufgrund seiner Aufgaben im Verbraucherschutz ist der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als nachgeordnete Behörde zugeordnet. Zu ihm gehören die vier Eichämter in Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz sowie die Eichstelle in Löbau.

Weitere Informationen:
https://www.eichamt.sachsen.de/index.html

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar