Kurz vor 14:30 Uhr äußerten sich am heutigen 10. Oktober 2019 Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dr. Peter Frank, in einer gemeinsamen Pressekonferenz zu den Taten und den derzeitigen Ermittlungen zu den Morden am gestrigen Tag in Halle (Saale). Mehrere TV-Sender übertrugen die Angaben zum Stand der Ermittlungen live. Zum Einstieg kündigte Lambrecht Verschärfungen für die Netzwerke-Betreiber nach den „feigen, infamen Taten in Halle“ an.
Zu Beginn sprach Christine Lambrecht den Opfern und Angehörigen ihr „tief empfundenes Beileid“ aus und wünschte den Verletzten gute Besserung. Der Bundesbeauftragte für Opfer von Terroranschlägen Dr. Edgar Franke stünde allen Angehörigen und Opfern der Taten als Ansprechpartner zur Verfügung. Nach den jetzigen Erkenntnissen handele es sich bei den Taten in Halle (Saale) um einen „rechtsextremistischen Terroranschlag eines Einzeltäters“, der aus antisemitischen und rechtsextremen Gründen heraus (anfangs) versuchte eine jüdische Synagoge in Halle zu attackieren.
Dass er es dabei minutenlang und selbst dabei gefilmt nicht schaffte, sich Zugang zur gut besuchten halleschen Synagoge zu verschaffen, sei ein glücklicher Umstand gewesen. „Wir müssen unsere jüdischen Mitbürger deutlich besser schützen“, das gehöre zur deutschen Staatsräson. Den Rechtsextremismus sieht Lambrecht als „die größte Gefahr“ derzeit. Das Wort „Einzeltäter“ stellte Lambrecht anschließend indirekt selbst infrage.
Denn, so die Bundesjustizministerin, „wir müssen uns auch den Nährboden anschauen, auf dem diese rechtsextremistische Gewalt wächst“. Auf Worte folgen Taten, so Lambrecht, auch mit Blick auf die Ermordung Walter Lübckes attestierte sie eine zunehmende Verrohung, der Hass und die Hetze vor allem in den sozialen Netzwerken nähmen überhand. „Ich werde dem Treiben nicht länger zusehen“, so Lambrecht, es brauche eine Pflicht für die Netzwerkebetreiber, dass Drohungen und Hetze an die Behörden weitergemeldet werden müssen.
Dazu wird sie in den kommenden Wochen Vorschläge vorlegen.
„Was wir erlebt haben, war Terror“
Anschließend führte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dr. Peter Frank, zu den derzeitigen Erkenntnissen zum Täter Stephan B. aus, dieser sei „tief durchdrungen von Antisemitismus, Fremdenhass und Menschenfeindlichkeit. Was wir erlebt haben, war Terror“, so Dr. Frank. Der Täter sehe sich nach Einschätzung der Ermittler selbst in der Tradition des Todesschützen von Christchurch und habe „durch seine Kommentare und seine Liveübertragung eine weltweite Wirkung entfalten“ wollen.
Deshalb sei Stephan B. ein „Nachahmer im doppelten Sinne“, da er nachahmen und zur Nachahmung anstiften wollte. Deshalb habe er auch im Vorfeld der Tat bereits sein sogenanntes „Manifest“ verbreitet. Zu den derzeitigen Ermittlungen skizzierte Dr. Frank eher Fragen, wie „Wie konnte diese Radikalisierung geschehen und wie kam er an den Sprengstoff und die Waffen?“ Um dies zu ermitteln sei es „erforderlich, seine gesamte Kommunikation zu durchsuchen.“ Offenbar haben die Ermittler hier das sogenannte „Darknet“ im Auge.
Dabei habe man „noch sehr viele offene Fragen“, sodass es wohl eine Weile dauern würde, bis die Ermittlungen abgeschlossen seien.
Noch heute soll der 27-jährige Stephan B., der nach übereinstimmenden Medienberichten noch bei seiner Mutter zu Hause lebt, in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Der Tatvorwurf lautet versuchter Mord in neun Fällen und Mord in zwei Fällen. Seine Waffen und die insgesamt vier Kilogramm Sprengmittel werden derzeit kriminaltechnisch untersucht.
Noch am heutigen 10. Oktober 2019 findet ab 17 Uhr eine Solidaritäts-Versammlung mit den Opfern der gestrigen Taten auf dem Leipziger Richard-Wagner-Platz statt. Zeitgleich wird es eine Gedenkveranstaltung in Halle (Saale) geben.
Nach dem Anschlag in Halle: Studierende und DIG wollen in Leipzig der Opfer gedenken
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Liveticker: Mehrere Tote bei offenbar rechtsradikalem Anschlag in Halle
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