Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat sรคmtliche Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Polizeikessel am Rande einer AfD-Kundgebung im November 2015 abgeschlossen. In fast allen Fรคllen endeten die Ermittlungen mit einer Einstellung. Das Ordnungsamt verschickte jedoch zahlreiche Buรgeldbescheide wegen des Vorwurfs einer unerlaubten Ansammlung. Es mussten allerdings wohl nur jene Betroffenen zahlen, die dagegen keinen Einspruch eingelegt hatten.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat sรคmtliche Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Polizeikessel am Rande einer AfD-Kundgebung im November 2015 abgeschlossen. Dies teilte die Behรถrde auf Anfrage der L-IZ mit. Die Mehrheit der Verfahren endete mit einer Einstellung.
Am 18. November 2015 hatten sich rund 250 AfD-Anhรคnger auf dem Simsonplatz vor dem Bundesverwaltungsgericht versammelt. Auf der Bรผhne sprachen neben Parteichefin Frauke Petry unter anderem der sรคchsische Generalsekretรคr Uwe Wurlitzer und der Leipziger Kreisvorsitzende Siegbert Droese. Sowohl auf dem Simsonplatz selbst als auch vor dem gegenรผberliegenden Landgericht protestierten insgesamt mehrere hundert Menschen spontan gegen die AfD. In der Nรคhe fand zudem eine angemeldete Gegenkundgebung statt.
Mehr als 50 Personen landeten wegen einer angeblich unerlaubten Ansammlung vor dem Landgericht in einem Polizeikessel. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuรe in Hรถhe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Gegen 17 Personen ermittelte zudem die Staatsanwaltschaft Leipzig. Die Beschuldigten wurden verdรคchtigt, sich gegen die Polizeibeamten gestemmt und somit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Abgesehen von einem Strafverfahren, das an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben wurde, sind mittlerweile alle Ermittlungen beendet.
โIn zehn Verfahren hat die Staatsanwaltschaft von der gesetzlichen Mรถglichkeit Gebrauch gemacht, wegen Geringfรผgigkeit von der Verfolgung abzusehen, weil die Schuld nur gering gewesen wรคre und kein รถffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestandโ, teilte Staatsanwรคltin Jana Friedrich mit. โIn einem weiteren Verfahren erfolgte eine Einstellung, da den Beschuldigten nicht nachzuweisen war, dass sie ein รผber den Kรถpfen gehaltenes Transparent festhielten, um eine Identitรคtsfeststellung zu verhindern.โ
Bei einem anderen Beschuldigten stellte sich anhand von Videoaufzeichnungen heraus, dass dieser sich zwar in der Personengruppe befunden hatte, dort jedoch โausschlieรlich passiver Beobachterโ blieb. Fรผr jene 16 Beschuldigten, deren Verfahren die Staatsanwaltschaft Leipzig abgeschlossen hat, ergeben sich also keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Allerdings verschickte das Ordnungsamt der Stadt Leipzig wegen des Vorwurfs der unerlaubten Ansammlung zahlreiche Buรgeldbescheide. Bereits Anfang 2016 hatten die Beschuldigten einen Anhรถrungsbogen der Zentralen Buรgeldbehรถrde erhalten. Das Ordnungsamt erklรคrte damals auf Anfrage, dass die Polizei โoffenbar eine Gefรคhrdung der รถffentlichen Sicherung und Ordnung gesehenโ hรคtte und deshalb gegen die aus 57 Personen bestehende Gruppe vor dem Landgericht vorgegangen sei.
Laut Rechtsanwalt Jรผrgen Kasek legten etwa 30 Personen Einspruch gegen den Buรgeldbescheid des Ordnungsamtes ein. Eines der daraus resultierenden Verfahren fand diese Woche am Amtsgericht statt: Es wurde eingestellt. Kasek hatte dabei argumentiert, dass die am 18. November 2015 erteilte Auflage, die Spontanversammlung lediglich um 15 bis 20 Meter zu verlegen, ungeeignet gewesen wรคre, um die รถffentliche Sicherheit und Ordnung zu schรผtzen โ zumal diese gar nicht gefรคhrdet gewesen sei. In einem anderen Verfahren hรคtte ein Richter laut Kasek รคhnlich argumentiert und somit die Rechtmรครigkeit des Polizeikessels infrage gestellt.
Dem Rechtsanwalt, der in dieser Sache mehrere Betroffene beraten und vertreten hat, sei kein Fall bekannt, in dem ein Einspruch ohne Erfolg geblieben ist. Die Richter hรคtten die entsprechenden Verfahren entweder noch vor Beginn oder spรคtestens wรคhrend der Hauptverhandlung am Amtsgericht eingestellt. Laut Kasek gibt es aber auch Personen, die keinen Einspruch eingelegt haben und die Geldbuรe somit zahlen mussten. Diese betrรคgt 100 Euro. Hinzu kommen Verwaltungsgebรผhren in Hรถhe von 28,50 Euro.
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https://www.l-iz.de/bildung/medien/2017/01/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108
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Es gibt 2 Kommentare
Meines Erachtens ist โEinspruchโ korrekt, siehe u.a.: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html
Ich glaub, es mรผsste richtig Widerspruch und nicht Einspruch heiรen.