Das Amtsgericht Torgau hat am Montag einen wenig einsichtigen Facebooknutzer zur Zahlung von 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Thomas P. (44) hatte nach Überzeugung des Gerichts auf seinem Facebook-Profil ein Foto unseres L-IZ-Reporters Martin Schöler veröffentlicht. Ohne dessen Einwilligung versteht sich. Und mit einem flotten Spruch garniert. Offenbar gefiel P. nicht, dass L-IZ-Journalisten seit Jahren zu rechtsextremen Strukturen im Großraum Leipzig recherchieren.
“Ein Kämpfer für Weltoffenheit und Toleranz” hatte Thomas P. den Schnappschuss hämisch betitelt, als er ihn auf seine Facebook-Seite veröffentlichte. In den Kommentaren unterhalb des Bilds hinterließen mehrere User beleidigende Bemerkungen. Nach einer Anzeige erhielt P. einen Strafbefehl und die Aufforderung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Durch seinen Einspruch wurde das Verfahren notwendig.
Auch vor Gericht zeigte sich der Begründer des rechtsradikalen Szeneversands “Front Records” wenig einsichtig. Die Tat selbst stritt Thomas P. ab. Jedermann könne in dem sozialen Netzwerk ein Profil unter Verwendung seines Namens erstellen, so die Argumentation. WhatsApp-Nachrichten jedoch, die polizeiliche Ermittler auf dem beschlagnahmten Mobiltelefon eines Geschäftspartners des Angeklagten sicherstellen konnten, überzeugten Amtsrichter Karsten Arnold von der Schuld der umtriebigen Szenegröße.
Minuspunkte sammelte der mehrfach vorbestrafte Schildauer zudem durch sein unangemessenes Verhalten im Gerichtssaal. Wiederholt fiel er Zeugen und Richter Arnold ins Wort. Dem Nebenklagevertreter, Rechtsanwalt Stefan Costabel, zeigte er den Stinkefinger – was nun den nächsten Ärger bedeuten könnte, entschließt sich der Leipziger Jurist zu einer Anzeige wegen Beleidigung. Nachdem der Vorsitzende Thomas P. zur Zahlung von 40 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro verurteilt hatte, wartete dieser die Urteilsbegründung nicht ab, sondern verließ erbost den Saal. “Diesen Quatsch muss ich mir nicht anhören.”, sprach P. und war verschwunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anm. d. Red.: In einer vorherigen Version des Beitrages war von einem Urteil in Höhe von 1.200 Euro die Rede. Diese Zahl bezog sich auf den ersten Strafbefehl, vor Gericht erhöhte sich die Summe auf 2.000.
Es gibt 2 Kommentare
Ich habe mir mal die Seite angeschaut, es ist mehr als beunruhigend, wie weit diese Szene gediehen ist. Warum werden diese Hetzer nicht überwacht und dieses Mistzeug nicht verboten? Es ist ja noch schlimmer als ich befürchtet habe! Und keiner macht was dagegen!
Fehlt ja fast noch das Reichsbürger-Geschwurbel von der Nicht-Zuständigkeit der Richter. Benehmen können sich die abendländischen Werteretter anscheinend alle nicht.^^