LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug aus Ausgabe 34Der Vorwurf klingt bereits auf Anhieb absurd. Ein Aktivist der Satire-Gruppe „Apfelfront“, die regelmäßig bei Protesten gegen Neonazis humorvoll und vor allem gewaltfrei auftritt, wurde im Januar vom Amtsgericht Leipzig wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Tom R. (28) soll beim Versuch, ein Polizeispalier zu durchbrechen, eine Polizistin mit Anlauf zu Boden gerempelt haben. Noch im August wird vor dem Landgericht nun die Berufung verhandelt.
Polizistin Sarah H. (27) scheint sich sicher zu sein: Der Apfelfrontaktivist sei derjenige gewesen, der sie am 2. März 2015 gegen 19:20 Uhr in der Kreuzstraße hinterrücks zu Boden brachte. Die Polizeikommissarin erlitt heftige Schmerzen. „Ich wurde mit Anlauf umgestoßen“, schilderte sie bei Gericht. Da der Angreifer mit zu Boden ging und sie sogar auf ihm gehockt haben soll, sei es ihr möglich gewesen, kurz einen Blick auf sein Gesicht zu erhaschen. Viel ist ihr dabei offenbar nicht in Erinnerung geblieben: „Mir ist markant seine Brille aufgefallen und seine Hose mit Applikationen“, sagte die Beamtin laut Gerichtsprotokoll aus.
Dass Tom R. in der Nähe des Tatortes war, bestreiten weder er noch seine beiden Zeugen. Doch er schildert eine andere Situation, welche ihm später offenbar zum Verhängnis wurde. Als die Polizei eine unverständliche Lautsprecherdurchsage machte, rief R. anderen Umstehenden laut zu, dass man unverständlichen Polizeidurchsagen auch nicht Folge leisten müsse. Daraufhin bat ihn ein Beamter, der dies hörte, näher an die Gruppe zu kommen, damit er nicht so schreien müsse.
Später, gegen 20 Uhr, habe dann Sarah H. ihren Angreifer, der zunächst entkommen konnte, an anderer Stelle in Tom R. wiedererkannt. Offen ist dabei, ob sich ihre weitere Erinnerung eher auf die hier folgende Identitätsfeststellung von Tom R. bezieht. Dieser jedenfalls habe an diesem Tag keine, wie von der Beamtin behauptet, Turnschuhe, sondern Halbstiefel aus Leder getragen.
Der Polizistin Sarah H. ist aus diesem Zusammentreffen jedoch etwas anderes in Erinnerung geblieben. Von ihr angesprochen und um die Ausweispapiere gebeten, äußerte Tom R.: „Ach, wegen vorhin.“ Während er seinen Hinweis wegen der Polizeidurchsage meinte, sah sich die Beamtin darin bestärkt, dass er hiermit den Angriff zugab.
Irritierend dabei ist, dass Tom R. nun nicht – wie angeblich zuvor – einen weiteren Fluchtversuch unternahm und sich stattdessen von den Beamten abfilmen ließ und sich auswies.
Tom R. beteuert gegenüber der LEIPZIGER ZEITUNG seine Unschuld. „Ich habe keine Polizeikette durchbrochen“, betont er. Auch vor dem Amtsgericht unterstreicht er, er habe noch nie Gewalt ausgeübt. Er sei Apfelfront-Aktivist, gehöre auch der Partei „DIE PARTEI“, aber nicht „den Autonomen an“. So richtig „kampfsportlich“ wirkt der Mann auch nicht auf die Journalisten, die ihn bereits trafen.
Leider existieren von dem Zwischenfall keine Fotos. Auch Filmmaterial, wie es bei solchen Einsätzen der Polizei mittlerweile routinemäßig angefertigt wird, haben weder Klägerin noch Staatsanwaltschaft in der ersten Verhandlung vorgelegt. Ein detaillierterer Abgleich, wo genau sich Tom R. mit seinen Zeugen zu welcher Zeit befand, fand in der Verhandlung nicht statt, die Widersprüche zum Schuhwerk blieben in der überraschend schnellen Verhandlung ungeklärt.
Polizistin Sarah H. ist zudem die einzige Belastungszeugin. Ihre Polizeikollegen, die links und rechts neben ihr in der Kette standen, bemerkten während der hektischen Einsatzsituation zwar, dass sie zu Boden ging, einer machte sich auch Notizen zum Angreifer, welche indes über wahrscheinliche Körpergröße und Haarfarbe nicht wirklich hinausgingen. Jedoch erkannte keiner der beiden Beamten, welche gemeinsam mit der Klägerin zum Gerichtstermin gefahren waren, Tom R. im Gerichtssaal wieder.
War der angehende Kulturwissenschaftler an jenem Abend wirklich die einzige Person vor Ort, die eine markante Brille und eine Hose mit rot-orangefarbenen Applikationen getragen hat? Trotz angebrachter Zweifel und bislang äußerst dünner Beweislage folgte Amtsrichterin Heike Gunter-Gröne letztlich ausschließlich den Ausführungen der jungen Polizistin. Die entlastende Zeugenaussage des Begleiters von Tom R. an jenem Abend wurde mit dem Verweis auf „Pinkelpausen“, also Momenten, in denen sich beide nicht sahen, weggewischt.
In der mündlichen Urteilsbegründung sagte Richterin Gunter-Gröne laut Aussagen von Anwesenden sinngemäß: Demonstrieren gehen ist ein Grundrecht. Allerdings sei bei der Art und Weise, wie die Polizisten hierbei behandelt werden, die tagtäglich ihren Kopf hinhalten, eine Bestrafung in diesem Falle natürlich erforderlich.
Klingt fast, als ob es wichtiger wäre, hier einen Schuldigen präsentieren zu können, ganz gleich, ob es der Richtige ist. Der Leipziger Student soll eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30 EUR zahlen. Tom R. hat Berufung eingelegt. Das Landgericht verhandelt den Fall am 25. August erneut. Wird Tom R. dann verurteilt, drohen ihm zudem zivile Schadensansprüche seitens der Klägerin in Höhe des Kaufpreises eines Bauernhofes in der sächsischen Provinz.
Die August-Ausgabe der Leipziger Zeitung
Randale in Connewitz, Lehrerdesaster in Sachsen, Unister-Tragödie & ein paar spitze Gedanken zum Drama des Lokaljournalismus
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