Der ehemalige Leipziger NPD-Stadtratskandidat und heutige โDie Rechteโ-Landesvorsitzende Alexander Kurth (36) muss sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor dem Amtsgericht verantworten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Juli 2013 waren ein Wurfstern und zwei Schlagringe gefunden worden. Unklar ist, ob diese Kurth oder seinem damaligen Mitbewohner gehรถrten.
Als die Polizei am 2. Juli 2013 eine Wohnung in der Georg-Schumann-Straรe durchsuchte, war sie eigentlich auf der Suche nach einer Pistole und einem sogenannten โTotschlรคgerโ. Die beiden illegalen Waffen wollte ein anonymer Informant im August 2012 in Kurths ehemaliger Wohnung gesehen haben. Stattdessen fanden die Polizisten fรผnf illegale Bรถller sowie einen Wurfstern und zwei Schlagringe. Der dem Legida-Unterstรผtzerbรผndnis โWir lieben Sachsen/Thรผgidaโ angehรถrende Kurth ist nun wegen des vorsรคtzlichen Besitzes dreier verbotener Waffen angeklagt.
Zu Beginn der Verhandlung wollte sein Strafverteidiger Mario Thomas zunรคchst feststellen lassen, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig rechtswidrig gewesen sei und die gefundenen Gegenstรคnde deshalb nicht verwertet werden dรผrften. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft entgegnete, dass es sich bei dem Informanten um eine sogenannte โVertrauenspersonโ handelte, welche grundsรคtzlich geeignet sei, einen Anfangsverdacht zu rechtfertigen. Zudem kรถnnten sogenannte โZufallsfundeโ laut Rechtsprechung verwertet werden. Das Gericht folgte diesen Ausfรผhrungen und stellte den Antrag des Verteidigers zurรผck.
Zwei Polizisten, die an der Durchsuchung der Wohnung beteiligt waren, schilderten, dass sie in einem Wohnraum die Schlagringe und im Nachttisch eines Schlafzimmers den Wurfstern fanden. Obwohl ihnen nach eigenen Angaben bekannt war, dass Kurth sich die Wohnung mit einer weiteren Person teilte, suchten sie offenbar nicht nach Anhaltspunkten, wer dieses Schlafzimmer nutzte. โEs ging nur darum, eine Waffe zu findenโ, so der Polizeibeamte Ralph E. (55). โAlles andere hat uns nicht interessiert.โ
Zumindest ein Teil der Inneneinrichtung blieb ihm dennoch in Erinnerung: โEs war deutlich zu erkennen, dass der Wohnungsinhaber der rechten Szene zuzuordnen ist.โ Zu sehen war demnach unter anderem eine Reichskriegsflagge.
Ein Zeuge, der damals auf derselben Etage wohnte, trug ebenfalls nichts zur Erhellung des Sachverhaltes bei. Dass andere Personen als Kurth die Wohnung genutzt haben kรถnnten, wollte er weder bestรคtigen noch ausschlieรen. Die Frage, ob es irgendein nachbarschaftliches Verhรคltnis gegeben habe, verneinte der Zeuge, dessen Begleitung dem Angeklagten beim Herausgehen โalles Guteโ wรผnschte.
Der damalige Mitbewohner von Kurth war trotz Ladung nicht als Zeuge erschienen. Deshalb konnte kein Urteil gesprochen werden. Strafverteidiger Thomas hatte wรคhrend der Verhandlung eine Erklรคrung abgegeben, wonach auf einem auf dem Nachttisch befindlichen Foto jener Mitbewohner mitsamt seiner Freundin zu sehen sei. Wem die gefundenen Waffen tatsรคchlich gehรถren, wird sich frรผhestens Anfang Mai klรคren. Dann wird der Prozess fortgesetzt.
Kurth war im Mai 2014 als NPD-Kandidat fรผr die Stadtratswahl angetreten. Wegen einer Vorstrafe hรคtte er eigentlich nicht kandidieren dรผrfen. Ein Teil der Wahl musste deshalb wiederholt werden. Kurth war 2009 wegen gefรคhrlicher Kรถrperverletzung und Bedrohung verurteilt worden. Schon 2003 war er an einem รberfall auf โPrinzenโ-Sรคnger Sebastian Krumbiegel beteiligt und war deshalb zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
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Kann man den nicht zur Not fรผr seinen komischen Gesichtsausdruck verknacken? Wenn der bรถse guckt mach ich mir vor lachen fast ins Hemd, dagegen gibts doch bestimmt irgendeinen Paragraphen. Gibt doch so viele.